Sachkundenachweis Pferdehaltung

erforderlich für gewerbliche Pferdehaltung gemäß §11 Tierschutzgesetz

Neu im Angebot in Torgau OT Welsau in Sachsen

Termin:

Lehrgang  Teil 1: Do., 04.06. / Fr., 05.06.2025 und

  Teil 2: Do., 18.06. / Fr., 19.06.2025 

  (incl. Prüfung) - jeweils ganztägig

Bitte nähere Informationen anfordern

Fachgerechte Pferdehaltung ist Voraussetzung für Pferdezucht und Pferdesport. Der Sachkundenachweis dient der Vermittlung und dem Nachweis grundlegender Kenntnisse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einsatzgebiete und Pferdetypen.


WER benötigt die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz?

Alle, die gewerbsmäßig mit Pferden umgehen und die nötige Sachkunde nicht auf anderem Wege (z.B. entsprechende Berufsausbildungen) erworben haben, insbesondere sogenannte „Quereinsteiger“. Jeder, der gewerbsmäßig eine Reit- oder Fahrbestrieb unterhält... also auch JEDER, der ein (oder mehrere) Pferd(e) - die nicht in seinem Besitz sind - bei sich einstellt oder ausbildet.